Unter dem Namen "Interessengemeinschaft der Kleingemeinden Graubündens" besteht, gestützt auf Art. 51 Abs. 3 Gemeindegesetz und Art. 530 ff OR, eine privatrechtliche Verbindung.
Der Zweck und die Aufgaben unserer Organisation sind hier beschrieben: Aufgaben
Der beileigende Zeitungsartiekl aus der
Lokalzeitung "Pöschtli" (Mittelbünden) vom 3. November 2022, vermag der Leserin / dem Leser die IG Kleingemeinden GR und ihre Aufgaben ein bisschen näher zu bringen. Es handelt sich um ein Gespräch zwischen der Redaktionsleiterin Patricia Bärlocher und unserer ehemaligen Präsidentin, Regula Götte, Zillis:
Vom Unterstützen und Informieren
IG Kleingemeinden Graubünden